Sie haben einen Pflegegrad und erhalten bereits Pflegegeld?
Wussten Sie, dass nach §37 Abs.3 SGB XI ab Pflegegrad 2 eine regelmäßige Pflegeberatung Pflicht ist, damit die Pflegekasse die Zahlungen von Pflegegeld nicht einstellt?
Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist eine Pflegeberatung 2 Mal pro Jahr verpflichtend, ab Pflegegrad 4 sogar 4 Mal pro Jahr.
Verzichten Sie nicht auf das Pflegegeld, dass Ihnen zusteht. Melden Sie sich bei uns und wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob und wann die nächste Pflegeberatung ansteht, damit Ihnen keine Zahlungsausfälle entstehen.
Wichtig: Es entstehen Ihnen durch unsere Hilfe KEINE Kosten. Die Pflegekasse übernimmt sämtliche Kosten.
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 02 21 / 88 89 97 72 für ein unverbindliches Gespräch zum Thema an.