Nach Eingang des Gutachtens (Bescheid über den Pflegegrad) übernehmen wir für Sie die Prüfung und legen, wenn dies nötig sein sollte, schriftlich gut argumentierten Widerspruch ein.
Nach Eingang des Gutachtens (Bescheid über den Pflegegrad) übernehmen wir für Sie die Prüfung und legen, wenn dies nötig sein sollte, schriftlich gut argumentierten Widerspruch ein.